Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen

übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Sachbearbeitern nach den Bedingungen. In der Regel ist  es erforderlich, dass ich einen entsprechenden Antrag schreiben muss.

Mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

kann ich nur unter den besonderen Bedingungen des Kostenerstattungsverfahrens abrechnen, da ich keinen Kassensitz habe. Wenn Sie sich darauf einlassen wollen, müssen Sie einige Schritte selbst gehen.

  1. Nehmen Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich Kontakt mit einem Sachbearbeiter Ihrer GKV auf und lassen Sie sich in Bezug auf eine Psychotherapie beraten. Fragen Sie nach, ob Sie eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ benötigen und welcher Arzt sie ausstellen muss. Rechnen Sie damit, dass sich die GKV meistens abweisend verhält. Sie erhalten in der Regel einen Hinweis auf eine Liste mit Psychotherapeuten, die eine Kassenzulassung haben. Lassen Sie sich nicht entmutigen und berufen Sie sich  gemäß  § 13 Absatz 3 SGB V auf ihren Anspruch auf Kostenerstattung.
  2. Wenn Sie eine Liste mit Namen von Psychotherapeuten erhalten oder auf die Psychotherapeutenkammer und die dort existierende Liste verwiesen werden, rufen Sie mindestens fünf Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung in Ihrer Umgebung an und lassen  Sie sich von diesen bestätigen,  wann  frühestens eine Psychotherapie  beginnen könnte. Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem Erstgespräch.  Machen Sie sich entsprechende Notizen: Name, Anrufzeit, frühester Beginn einer Therapie. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung (6 Wo bis 3 Mon). Nur wenn dies bei den angerufenen Psychotherapeuten nicht möglich ist, kommt eine Behandlung bei einem Therapeuten ohne Kassensitz in Betracht.
  3. Holen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder einem Psychiater/Neurologen eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine psychotherapeutische Behandlung.
  4. Nehmen Sie wieder mit mir Kontakt auf. Ich werde nach Ihrer Vorarbeit einen formlosen schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung für probatorische Sitzungen (Probesitzungen) beantragen und ihre Notwendigkeitsbescheinigung mitschicken.  Wenn die Krankenkasse diese Sitzungen genehmigt, wird sie nach Durchführung dieser fünf Probesitzungen einen Antrag  von mir einfordern. In einem Gutachten lege ich dann die Gründe für die Psychotherapie, ihre Therapieziele und meinen Behandlungsplan dar und sende diesen Antrag zusammen mit einem Konsiliarbericht an einen Gutachter. Den Konsiliarbericht stellt Ihr Hausarzt oder Ihr Psychiater/ Neurologe im Zeitraum unserer Probesitzungen aus.
  5. Wenn die Krankenkasse meinen Antrag genehmigt, beginnt die Therapie.

Wenn ich eine Kurzzeittherapie beantragt habe, umfasst sie 25 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie sind es 45 Sitzungen.

Dieser Prozess hört sich umständlich und kompliziert an. In der Regel gelingt dieses Verfahren aber, wenn Sie sich an die einzelnen Schritte gehalten haben.
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